Seetal
Aktualisiert am 13.02.12, um 19:20 von Noëlle König
 

Hundehalter wehrt sich gegen generelle Leinenpflicht

Beat Fey mit seinem Border Collie Panjo auf dem Uferweg. Am Hallwilersee (r.) muss er den Hund an die Leine nehmen.
Quelle: nko/pm
Am Hallwilersee kann man seinen Hund nicht frei laufen lassen. Das stört Beat Samuel Fey, der seinem Border Collie gerne mehr Freiheit geben möchte. von Noëlle König
 

Hundeanleinpflicht schön und gut, aber muss es auf dem gesamten Uferweg sein? Diese Frage beschäftigt Beat Samuel Fey. Er wohnt in Lenzburg und geht öfters mit seinen Border Collies am Hallwilersee spazieren. Seit Anfang 2009 gilt dort eine generelle Hundeanleinpflicht. «Die Leinenpflicht wurde aufgrund von bei der Polizei gemeldeten Zwischenfällen eingeführt», erklärt Johannes Eichenberger, Gemeindeammann von Beinwil am See, «Jogger wurden von freilaufenden Hunden belästigt oder sogar gebissen.»

Mit dieser Massnahme wolle man solchen Vorfällen vorbeugen. Fey versteht diese Entscheidung nicht: «Man kann doch nicht von einzelnen Unbelehrbaren auf alle schliessen. Nicht jeder Hund hat einen gleich stark ausgeprägten Jagdinstinkt und ist bösartig.»

«Es muss Platz für alle haben»

Das weiss auch Hans Schärer, Präsident der Arbeitsgruppe Hallwilersee: «Ich bin auch Hundehalter und befürworte die Anleinpflicht trotzdem.» Er bedauere es, dass man wegen einzelnen Personen, die ihren Hund nicht im Griff haben, für alle solche Bestimmungen erlassen müsse. «Es soll auf dem Uferweg am Hallwilersee für alle Platz haben. Für Fussgänger, Jogger, Leute mit und ohne Hunde und für die Wildtiere», führt Schärer weiter aus.

Auch aus Sicht des Naturschutzes ist die Anleinpflicht sinnvoll, erklärt Erik Olbrecht, Kreisbetreuer des Seetals vom Departement für Bau, Verkehr und Umwelt: «Am Hallwilersee haben wir verschiedene Naturschutzgebiete. Die Hunde stellen dann ein Problem dar, wenn sie streunen.»

Einzelne Zonen ohne Leinenpflicht

Fey versteht diese Begründung. Dennoch ist er der Meinung, dass es möglich sein sollte, einzelne Zonen zu definieren, wo man die Hunde frei laufen lassen kann. «Ich möchte gerne wissen, wo das Bewegungsbedürfnis meines Hundes gestillt werden kann.» Es gäbe im Seetal fast keine Orte mehr, wo man einen Hund frei laufen lassen könne.

Im Wald gilt von Anfang April bis Ende Juli eine generelle Anleinpflicht, weil dann die Wildtiere ihre Jungen bekommen. Fey betont: «Ich verurteile es, wenn Hunde Wildtiere jagen. Man muss seinen Hund unter Kontrolle halten. Aber am Hallwilersee hat es nicht an allen Orten Rehe.» An entsprechenden Stellen könnte man den Hund frei laufen lassen und ihm die Möglichkeit geben, mit anderen Hunden zu spielen oder ein Bad im See zu nehmen, meint Fey.

Am Thunersee funktioniert es

Die Idee mit den verschiedenen Zonen hat Fey vom Thunersee: «Dort sind verschiedene Abschnitte eines Uferwegs gekennzeichnet, wo sich der Hund frei bewegen darf.» Ein Hund habe Bedürfnisse, welche sogar in der Tierschutzverordnung festgehalten werden, fügt er weiter an. Diese besagt: Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. So weit wie möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.

Mit dem Vorschlag für verschiedene Zonen am See trat Fey an die Gemeinderäte der Hallwilerseegemeinden. Für Gemeindeammann Eichenberger ist das keine Option: «Das Problem mit freilaufenden Hunden betrifft den ganzen Uferweg.» Und den Hund könne man immer noch baden lassen, das sei nicht verboten.

Dies bestätigt Rangerchef Bruno Fürst: «Wenn ein Hund am Baden ist und keine Enten oder sonstigen Vögel jagt, sagen wir nichts.» Weiter könnten die Hunde in der Landwirtschaftszone frei laufen, so zum Beispiel auf Parallelwegen zum Uferweg. Und am See habe es sehr wohl Rehe, Füchse und neuerdings auch Biber, ergänzt der Rangerchef. Fey erklärt, er wolle sich weiterhin für das Wohl der Hunde im Seetal einsetzen, damit eine Lösung gefunden werden kann.

(az Aargauer Zeitung)