Schon am 4. Februar hatte Hans-Rudolf Hübscher in der az gesagt: «Wir ziehen den Fall weiter ans Bundesgericht.»
Nun hat der Anwohner der geplanten Wohler Bahnhofüberbauung seine Ankündigung wahr gemacht, wie der Gemeinderat mitteilt. Am 8. Februar seien Hans-Rudolf und Daniel Hübscher «erneut ans Bundesgericht gelangt. Sie stellen den Antrag, dass die Baubewilligung von 2007 aufzuheben sei und zur Neubeurteilung der Kostenfragen an die Vorinstanz zurückzuweisen sei», schreibt die Behörde.
Unabhängig vom Entscheid des Bundesgerichts steht damit fest: Der Baubeginn verzögert sich weiter. «Offensichtlich nehmen die Beschwerdeführer alle Rechtsmittel, welche zur weiteren Verzögerung des Verfahrens führen, in Anspruch», kommentiert der Wohler Gemeinderat.
Justizmarathon seit fünf Jahren
Damit wird ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte um das Projekt der Feldmann Generalbau AG, Muri, geschrieben. Gegen die Baubewilligung des Gemeinderat aus dem Jahr 2007 führte Hübscher über mehrere Instanzen Beschwerde.
Das Bundesgericht entschied am 14. April 2010, dass auf eine hängige Beschwerde nicht eingetreten wird. In der Folge wies der Regierungsrat am 30. Juni 2010 die an ihn zurück-
gewiesene Beschwerde ab. Die Beschwerdeführer reichten am 9. September 2010 beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diesen Entscheid des Regierungsrates ein.
Gegen den Entscheid der Verwaltungskommission des Aargauer Obergerichts vom 24. November 2010 wurde am 30. Januar 2011 eine neue Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht.
In diesem Verfahren ging es darum, ob das Verwaltungsgericht im hängigen Beschwerdeverfahren eine neue Besetzung mit anderen Richtern vornehmen muss. Mit Urteil vom 23. März 2011 wies das Bundesgericht diese Beschwerde ab.
Gerichtskosten von 11000 Franken
Somit lag der Ball wieder beim Verwaltungsgericht. Dieses wies mit Urteil vom 16. November 2011 die Beschwerden von Hans-Rudolf Hübscher und Daniel Hübscher vollumfänglich ab.
Das Verwaltungsgericht hat laut dem Gemeinderat «die Argumente, die zu prüfen waren, nochmals geprüft und im Sinne der 2007 erteilten Baubewilligung entschieden.» Zudem wurden die Beschwerdeführer verpflichtet, der Gemeinde Wohlen die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten von rund 11000 Franken zu bezahlen.