Asylpolitik
Aktualisiert am 12.01.12, um 13:15
 

Jeder achte Asylbewerber verschwindet vor Abschluss des Verfahrens

Von der Asylunterkunft ins Nirgendwo: Blick auf die umgenutzte Militäranlage auf dem Jaunpass (Archiv)
Quelle: Keystone
Immer öfter kommt es vor, dass die zuständigen Behörden nichts über den Verbleib von Asylsuchenden wissen. Einerseits ziehen sich immer mehr Asylsuchende aus einem laufenden Verfahren zurück, andererseits tauchen viele abgewiesene Asylbewerber unter.
 

Im Jahr 2008 verschwanden 1570 Personen aus der Statistik, die entweder auf einen erstinstanzlichen Entscheid warteten oder diesen angefochten hatten. Bei 17'496 abgeschlossenen Fällen ergibt dies eine Rückzugsquote von 9 Prozent.

Diese Quote stieg bei Leuten mit negativem Asylentscheid in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich an. 2009 waren es 9,5 Prozent, 2010 11,7 Prozent und 2011 (bis Ende November) 12,8 Prozent. Damit verschwand im vergangenen Jahr mehr als jeder achte Asylbewerber, bevor über sein Gesuch definitiv entschieden worden war.

Die im "Tages-Anzeiger" und "Bund" vom Donnerstag publizierten Zahlen seien korrekt, sagte Joachim Gross, Mediensprecher des Bundesamtes für Migration (BFM), auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die vollständigen Zahlen zum Jahr 2011 seien in der demnächst erscheinenden "Asylstatistik 2011" aufgeführt.

Viele Abgewiesene verschwinden spurlos

Anstatt die Schweiz zu verlassen, ist in den vergangenen Jahren laut "Tages-Anzeiger" rund ein Viertel der abgewiesenen Asylbewerber spurlos verschwunden. Das BFM erfasst die Zahlen dazu in allen Fällen, in welchen die Kantone Vollzugsunterstützung anfordern.

Zu einem markanten Anstieg kam es insbesondere in den Jahren 2004 und 2008. Gemäss Fachleuten hängt dies damit zusammen, dass seit 2004 Asylbewerber bei einem Nichteintretensentscheid keine Sozialhilfe mehr erhalten, seit 2008 bei einem negativen Entscheid nur noch Nothilfe.

Ob die verschwundenen Personen in der Schweiz bleiben und wovon sie leben, ist nicht bekannt. Sie werden zu Sans-Papiers.

Wenig Handlungsspielraum

Der Staat hat keine Möglichkeit, um gegen das Untertauchen in laufenden Verfahren etwas zu unternehmen. Leute mit negativem Asylentscheid hingegen könnten in einem Ausschaffungsgefängnis platziert werden - falls es genügend Plätze hat.

(sda)
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