Vorschau zum Lucie-Prozess
Aktualisiert am 23.02.12, um 09:12 von Silvan Hartmann
 

Fall Lucie: Warum kam Daniel H. auf freien Fuss?

Das Schützenhaus in Berikon: Hier beging Daniel H. seine erste Tat. Er würgte seine Arbeitskollegin beinahe zu Tode. Warum nur liess man ihn danach wieder frei? Die Justiz wurde scharf kritisiert.Dominic Kobelt
Fehler um Fehler der Aargauer Justiz im Fall Lucie. Die Behörden stellen falsche Gutachten aus und verschleppen das Verfahren – Lucies Eltern wehren sich. Staatsanwalt Ueli Hofer sieht das Verfahren schon als «weit fortgeschritten». von Silvan Hartmann
 

Es ist der 27. März 2003, zu später Stunde in Berikon: Daniel H. spielt bei seiner Arbeitskollegin den Betrunkenen. Er bittet sie, ihn zum Schützenhaus am Waldrand des Freiämter Dorfes zu fahren, obwohl er weiss, dass niemand dort ist. Vor Ort zieht sich der damals 19-Jährige Handschuhe an, drescht mit einem Schlagring auf sein Opfer ein und würgt die Frau. Nur mit viel Glück überlebt sie die Tat. Daraufhin wird Daniel H. verhaftet – und zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Quelle: az

Daraufhin setzen sich sechs Jahre lang unterschiedlichste Fachleute mit dem drogen- und alkoholabhängigen Daniel H. auseinander. Doch offenbar haben ihre Beurteilungen nicht viel gebracht: Am 25. August 2008 wird er aus dem Massnahmenvollzug entlassen – bedingt. Er habe sich wie ein Lämmlein benommen und werde seine neue Lebenssituation gut meistern, hiess es im Abschlussbericht des Vollzugs.

Justiz begeht Fehler um Fehler

Nur ein halbes Jahr später begeht Daniel H. die schreckliche Tat am 16-jährigen Au-pair Lucie Trezzini. Die ganze Schweiz fragt sich: Hätte seine Zweittat, die im Nachhinein wie eine Tat mit Ansage aussieht, verhindert werden können? Diese Frage stellen sich auch die Eltern von Lucie Trezzini immer wieder. Sie reichen im Januar 2010 Strafanzeige ein. «Wir haben den Verdacht, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen haben, die mitverantwortlich für den Tod von Lucie sind», sagte Trezzinis Anwalt Serge Flury damals.

Dieser Verdacht der Familie Trezzini kommt nicht zuletzt aufgrund zahlreicher, aneinandergereihter Fehler der Behörden auf, die der «Tages-Anzeiger» damals publik machte. So stellt nach der ersten Tat von Daniel H. ein Fachmann in Königsfelden ein erstes ernüchterndes Gutachten aus: Er diagnostiziert 2003 beim Täter zwar ein gestörtes Sozialverhalten, sieht aber einen engen Zusammenhang zwischen Suchterkrankung und Tat. So habe «wahrscheinlich» der Rauschzustand in der Tatnacht «die Affekte durchbrechen lassen».

Mehrere Fachleute halten sich am zweifelhaften Gutachten fest. Auch das Amt für Justizvollzug kommt in einer Beurteilung der «Gemeingefährlichkeit» zu einem negativen Schluss. Trotzdem halten sämtliche Fachleute weitere Therapien für nötig, doch Daniel H. will nicht. Er sei nun im Massnahmenvollzug vier Jahre lang erfolgreich therapiert worden. Der heute 26-Jährige setzt sich durch und wird entlassen.

Der Kanton reagiert auf die Fehler

Daniel H. wird während eines halben Jahres von einer unterdotierten Bewährungshilfe des Kantons Aargau begleitet, muss zu Suchtkontrollen. Dabei darf er selber aussuchen, wo er die Proben abgeben will. Beim von ihm ausgewählten Arzt wehrt er sich erfolgreich, dass Fachleute beim Wasserlassen zusehen dürfen. Ein Betrug liegt auf der Hand. Weil die Bewährungshilfe völlig unterdotiert ist, hat die zuständige Fachfrau mit Daniel H. im Dezember 2008 und Januar 2009 keinen Kontakt. Erst Mitte Februar meldet er sich, er habe Probleme, habe getrunken und gekokst. Zwei Wochen später ist Lucie tot.

Aufgrund der kapitalen Fehler gibt der Regierungsrat im Mai 2010 die Reorganisierung der Strafverfahren bekannt. Beim Straf- und Massnahmenvollzug werden 14 zusätzliche Stellen geschaffen. Die Bewährungshilfe wird in die Verwaltung eingegliedert. Dies sei «sehr positiv» umgesetzt worden, sagte Brunette Lüscher, Präsidentin der Kommission für öffentliche Sicherheit, gestern rückblickend der az: «Die Bewährungshilfe arbeitet nun viel näher mit der Verwaltung.»

Im September 2009, ein halbes Jahr nach dem Tod der jungen Freiburgerin, wird in einer Administrativuntersuchung des Kantons Aargau festgestellt, dass «keine individuellen Schuldzuweisungen zulasten einzelner Mitarbeiter» möglich seien. Die «eigentlichen Schwachstellen» würden die Rahmenbedingungen betreffen. Sprich: Es haben nicht Einzelpersonen versagt, sondern das gesamte System. Urs Hofmann, Vorsteher des Justizdepartements, trat sein Amt erst wenige Tage nach Lucies Tod an.

Verfahren «weit fortgeschritten»

Nach dem Jahreswechsel folgt die Strafanzeige der Trezzinis. Die Aargauer Justiz setzt im März den Brugger Anwalt Roland Miotti ein. Er soll als Untersuchungsrichter das Verfahren führen. Doch Miotti verschleppt das Verfahren, er kommt nicht voran. Schliesslich muss er auf Antrag von Hofmann demissionieren. «Solche Verfahren mit grossen emotionalen Belastungen müssen speditiv durchgeführt werden», sagt Hofmann, der sich seither mehrmals mit Trezzinis getroffen hat.

Die Untersuchung übernimmt deshalb im März 2011 ein ausserkantonaler Staatsanwalt. Es ist der Berner Ueli Hofer. Auf Anfrage der az sagte er gestern, dass das Verfahren «weit fortgeschritten» sei. Die Akten würden nun bei der Beschwerdekammer des Obergerichts liegen. Nach deren Ergebnis wird Hofer entscheiden, ob das Verfahren gegen die Verantwortlichen im Massnahmenvollzug eingestellt oder Anklage erhoben wird.

(az)
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