«Hallo, wie alt seid ihr?» Mit diesen Worten wurden Primarschüler in Kaisten kürzlich unmittelbar beim Schulareal angesprochen. Je nach Antwort erhielten die Kinder dann vom Fragesteller eine Bibel mit auf den Heimweg.
«Ich bin erschrocken, als mir meine Kinder das erzählt haben», so Franziska Burkhalter, Mutter eines sieben- und eines neunjährigen Schulkindes. Eine Bibel hat übrigens nur das ältere Kind nach Hause gebracht. «Die Verteilkriterien waren seltsam», so Burkhalter, «die beiden gleichaltrigen Begleiterinnen meiner Tochter haben nichts erhalten.»
Untergrabene Präventionsarbeit
Die engagierte Mutter ist noch heute - wie andere Kaister Eltern auch - empört. Keineswegs wegen der Bibel, wie Franziska Burkhalter betont, aber wegen des Jugendschutzes. «Wir Eltern geben uns grosse Mühe, den Kindern tagtäglich mit auf den Weg zu geben, dass sie nicht mit fremden Menschen reden, nichts von Fremden annehmen und schon gar nicht mit Fremden mitgehen sollen.»
Diese Präventionsarbeit werde so untergraben. «Ich bin der Meinung, das macht man nicht. Diese Menschen haben nicht gründlich darüber nachgedacht.»
«Diese Menschen» sind christliche Berufs- und Geschäftsleute, die sich unter dem Namen Gideons International zusammengeschlossen haben. Gemäss der Website der Vereinigung ist Gideons International in über 180 Ländern auf der Welt tätig und verteilt jährlich rund 70 Millionen Bibeln und Testamente.
Wie Roland Thörisch, Verantwortlicher von Gideons Schweiz, erklärte, verteilt Gideons Bibeln regelmässig auch an Kinder ab 10 Jahren. Diese seien «alt genug, um zu entscheiden und einfach weiterzugehen, wenn sie das Geschenk nicht annehmen wollen.»
Es gebe auch interne Regularien, die untersagen, Passanten - Kinder und Erwachsene - in ein Gespräch zu verwickeln. Rechtlich sieht Thörisch kein Problem in den Verteilungen, solange niemand in Diskussionen verwickel oder am Weitergehen gehindert werde. Zudem informiere Gideons International jeweils die Behörden vorgängig. «Wir machen keinen Hehl daraus wer wir sind und spielen mit offenen Karten», so Thörisch.
Kein Tatbestand
Die Vorabinformation bestätigt dann auch Manolito Steiner vom Posten Laufenburg der Kantonspolizei Aargau. Die Kapo sei vorgängig Kenntnis gesetzt worden, habe die Organisation aber an die Schulleitung verwiesen, da diese für Verteilungen auf dem Schulareal zuständig sei. Auf dem Schulweg sei eine derartige Aktion legal, es bestehe kein polizeilicher Handlungsbedarf.
Wünschenswert wäre aus seiner Sicht aber eine transparente Kommunikation.
Letztere fand insofern statt, dass die Schulleitung in Kaisten angefragt worden war, Verteilungen auf dem Areal aber untersagt hatte. Die Eltern wurden nicht in Kenntnis gesetzt und diese setzen hinter die Aktion offenkundig moralische Fragezeichen.