Gnadenthal
Aktualisiert am 22.02.12, um 14:38 von Dominic Kobelt
 

«Die Reussbrücke ist auf der gesamten Länge sehr stark verrostet»

Quelle: az
Rostschäden an der Reussbrücke in Gnadenthal Quelle: az
Die Reussbrücke in Gnadenthal verbindet Niederwil und Stetten. Wegen schwerer Rostschäden dürfen nur noch Fahrzeuge bis 3,5 statt 18 Tonnen passieren. von Dominic Kobelt
 

«Der bauliche Zustand ist dermassen schlecht, dass wir nicht wissen, wo die schwächste Stelle ist», sagt Hans Hürzeler vom kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) über die Reussbrücke Gnadenthal. Man könne sich die Brücke wie eine Kette vorstellen, das schwächste Glied sei ausschlaggebend. «Der Rost setzt der Brücke sehr stark zu. Wir konnten das so nicht länger verantworten», erklärt Hürzeler.

3,5 statt 18 Tonnen

Aus diesem Grund wird das zulässige Höchstgewicht für Fahrzeuge, welche die 1909 erbaute Brücke zwischen Stetten und Niederwil überqueren, gesenkt. Ursprünglich war der Reussübergang nur für 4 Tonnen schwere Gefährte ausgelegt. In späteren Jahren wurde sie für eine Verkehrslast bis maximal 18 Tonnen verstärkt. Diese zulässigen 18 Tonnen sollen künftig auf 3,5 Tonnen gesenkt werden. Ausgenommen davon sind der öffentliche Bus sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 12 Tonnen. «So konnten wir auf die Landwirtschaft Rücksicht nehmen. Es wäre unzumutbar, wenn die Landwirte mit ihren Maschinen Umwege über Mellingen oder Bremgarten fahren müssten», erklärt Hürzeler.

Bereits im November 2011 mussten infolge einer starken Verschlechterung des Brückenzustandes dringende Verstärkungsmassnahmen ausgeführt werden. In einem Schreiben an die Landwirte in Stetten und Niederwil attestiert das BVU, die Brücke verbleibe dennoch in einem sehr schlechten Zustand.

Betriebskonzept aus Sicherheitsgründen anpassen

«Die Brücke ist auf ihrer gesamten Länge stark verrostet, es ist nicht mehr möglich alle schadhaften Bauteile wieder instand zu setzen.» Aus Sicherheitsgründen müsse das bestehende Betriebskonzept angepasst werden. Weiter hält das BVU fest, mit der Gewichtsreduktion könne «die Sicherheit der Brückenbenutzer trotz des schlechten Zustands auch weiterhin gewährleistet werden». Es sei zu hoffen, dass der Brückenneubau möglichst bald erfolgen könne.

Da es sich um eine Signalisationsänderung handelt, können gegen die Verkehrsbeschränkung bis 30 Tage nach der Publikation im Amtsblatt, die am 25. Februar erfolgen wird, Einwendung geführt werden.

Gemeinden wollen neue Brücke

«Wir rechnen nicht mit Einwendungen, es ist wohl allen klar, dass diese Gewichtsreduktion notwendig ist», sagt Walter Koch, Gemeindeammann von Niederwil. Auch er hofft, dass die neue Brücke möglichst bald realisiert werden kann. Dem stimmt auch Kurt Diem zu. Der Gemeindeammann von Stetten fügt jedoch hinzu: «Wir informieren unsere Bürger über die Änderung via Amtsblatt andere Medien. Die Gewichtslimite ist allerdings in der Verantwortung des Kantons.»

Die Reussbrücke sei schon lange ein Thema in der Gemeinde, enttäuscht sei Diem aber vom Kanton: «Die Informationspolitik lässt zu wünschen übrig.» Er erklärt: «Nach den Messungen des Kantons wurden die Landwirte angeschrieben, um zu erfahren, wie schwer ihre Fahrzeuge sind, die die Brücke passieren müssen. Zu diesem Zeitpunkt wurden wir auf der Gemeinde noch gar nicht informiert. Ich habe durch einen Landwirt von diesem kantonalen Schreiben erfahren.»

 

(az)
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