Obergericht
Aktualisiert am 13.11.11, um 20:43
 

Datenschützer Thür über Internet-Urteil: «Ein bedeutsames Urteil»

Im Bezirksgerichtsgebäude in Laufenburg wurde zum Thema «Persönlichkeitsverletzung im Internet» ein klares und nach Meinung von Datenschützer Hanspeter Thür sogar wegweisendes Urteil gefällt. Raphael Hünerfauth
Quelle: az Solothurner Zeitung
Michael Handel muss auf Betreiben des Obergerichts die schwarze Liste von Richtern, welche bei der Erteilung des Sorgerechts von Kindern nicht in seinem Sinne entschieden haben, vom Netz nehmen. Datenschützer Thür spricht von einem bedeutsames Urteil
 

Michael Handel muss auf Betreiben des Obergerichts die schwarze Liste von Richtern, welche bei der Erteilung des Sorgerechts von Kindern nicht in seinem Sinne entschieden haben, vom Netz nehmen.(siehe diese Geschichte)

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür und bezeichnet den Laufenburger Richterspruch als bedeutsam: «Das Urteil ist sehr sorgfältig aufgebaut und bringt eine erste juristische Klärung in der Frage, wie weit man im Internet gehen darf.»

«Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch auf, dass man sich gegen Persönlichkeitsverletzungen im Netz erfolgreich wehren kann», sagt Thür.

Mit dem Urteil, hält Thür fest, werde keineswegs der Internet-Zensur Tür und Tor geöffnet: «Es geht nicht darum, die Kritik an der Justiz zu verbieten. Diese ist weiterhin gewährleistet und das ist auch richtig so. Aber das Urteil zeigt Grenzen auf.»

Hanspeter Thür, der Eidg. Datenschutzbeauftragte (Archiv)
Hanspeter Thür, der Eidg. Datenschutzbeauftragte (Archiv)
Quelle: Keystone

Wenn Kritik an schwarzen Listen und ähnlichen Prangern ausgeübt werde, sei die Gefahr gross, dass Vorwürfe aus dem Zusammenhang gerissen und in einem völlig falschen Licht erscheinen würden.

Auf den fraglichen Seiten von Michael Handel sei das nach Ansicht des Laufenburger Bezirksgerichts passiert: «Mit dem Umfeld, in dem die schwarze Liste hier eingebettet war, wurde ein Zusammenhang mit schweren Vergehen wie Kinderhandel oder Kindsmisshandlung suggeriert. So etwas darf nicht hingenommen werden», sagt Thür.

Anders beurteilt der Datenschutzbeauftragte das neue Umfeld der schwarzen Liste: «Ein solcher Pranger ist immer fragwürdig. Doch jetzt steht diese Liste in einem anderen Zusammenhang und lässt sich besser einordnen. Es ist hier nichts mehr zu finden, was nicht schon Gegenstand einer öffentlichen Debatte gewesen ist.» Nach Thürs Meinung liegt somit auch nicht zum Vornherein eine Persönlichkeitsverletzung vor.

Das vorliegende Beispiel mit dem auf eine neue Site transferierten Pranger ist für den Datenschutzbeauftragten dennoch typisch für das Internet: «Es ist wie eine Pfütze. Man tritt hinein und das Wasser spritzt auf alle Seiten weg. Am Schluss ist es aber doch wieder an derselben Stelle.»

Trotzdem, erklärt Thür weiter, dürfe man vor dem World Wide Web nicht resignieren: «Es ist wichtig, dass auch weiterhin solche Verfahren angestrengt werden, wie das von Oberrichter Guido Marbet und Bezirksgerichtspräsident Peter Thurnherr.»

Weil vieles anonym laufe, sei es zwar nicht immer einfach, gegen Persönlichkeitsverletzungen im Internet vorzugehen, weiss der Datenschutzbeauftragte. Wenn es hart auf hart gehe, könnten allfällige Übeltäter aber auch dann durchaus eruiert werden, wenn sie sich gut verstecken würden: «Man kann», sagt Thür, «am Computer nicht einfach eine Dächlikappe über den Kopf ziehen und sich im Netz alles erlauben.» (to/sha)

(az Aargauer Zeitung)
Wetter

Schnee statt Sonne und Wärme: Der Frühling macht Pause Aktualisiert am 16.05.12, um 16:31

Uranlabor

Kodak hatte 30 Jahre lang waffenfähiges Uran im Geheimlabor Aktualisiert am 16.05.12, um 18:31

Medien

Kilchsperger moderiert ab Herbst eine neue Quizshow am TV Aktualisiert am 16.05.12, um 15:16

Schengen-Raum

Illegale Einwanderer gelangen über Griechenland in Schengen-Raum Aktualisiert am 16.05.12, um 16:31

Filmfestival Cannes

Dieses Grossaufgebot an Stars kommt an die Côte d'Azur Aktualisiert am 16.05.12, um 16:00

Leser-Empfehlungen auf Facebook
az-Leser empfehlen: