Einer ebenfalls anwesenden Bahnkontrolleurin brach er mit einem Tritt ins Gesicht das Nasenbein, wobei auch die Frontzähne des Opfers absplitterten. Zudem hatte der Schläger im März 2007 einen Bahnpassagier zur Herausgabe seines Mobiltelefons genötigt und ihm die Ermordung seiner Familie angedroht.
Für all diese Taten wurde der Schläger im Dezember 2008, die Kuscheljustiz lässt grüssen, zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt, die er nur zum Teil absitzen musste.
Eine härtere Quittung erhielt der Schläger vom Migrationsamt des Kantons Aargau. Dieses nahm die kriminellen Taten zum Anlass, dem Schläger die Niederlassungsbewilligung zu entziehen und diesen aus der Schweiz wegzuweisen. Zwei zuvor ausgesprochene fremdenpolizeiliche Verwarnungen waren wirkungslos verpufft.
Erneut kriminell
Das Bundesgericht hat, wie zuvor auch das Aargauer Rekursgericht im Ausländerrecht, die Wegweisung geschützt. Die Gewaltdelikte des Mannes gegen die Mitarbeiter der SBB lassen laut dem Urteil aus Lausanne auf eine ganz erhebliche soziale Gefährlichkeit und auf eine inakzeptable Geringschätzung der schweizerischen Rechtsordnung schliessen. Für das Bundesgericht handelt es sich deshalb um einen unverbesserlichen Gewohnheitsverbrecher, «bei welchem sämtliche in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Sanktionen wirkungslos sind».
Inzwischen hat sich zudem herausgestellt, dass der Mann trotz Widerrufs der Niederlassungsbewilligung erneut kriminell war, indem er für eine Drittperson gegen Entgelt Kokain organisiert hatte. Die kriminelle Laufbahn des 26-Jährigen begann im Alter von 19 Jahren. Eine erste Strafe - eine Busse von 150 Franken - kassierte der Jüngling wegen Drogendelikten. Bereits ein Jahr später erhielt er wegen Anstiftung zur Veruntreuung eine erste, dreimonatige Gefängnisstrafe. (tzi)