Am 17. Januar fährt um 6.35 Uhr eine 46-jährige Skoda-Fahrerin auf der geraden Hauptstrasse vom Bözberg in Richtung Frick. Vor ihr setzt ein Auto zum Überholen eines Sattelschleppers an. Sie will es ebenfalls tun - doch es reicht nicht mehr: Sie donnert frontal in einen korrekt entgegenkommenden Opel Corsa. Darin sitzt ein 31-jähriger Automonteur aus Möhlin, der schwer verletzt wird und mit der Rega ins Spital geflogen wird. Auch die Fahrerin wird verletzt und muss ins Spital.
Elf Tage lang kämpfen die Ärzte um das Leben des Mannes. Doch am Samstag vor einer Woche ist er den schweren Verletzungen erlegen. «Wir vermissen einen loyalen und bei allen beliebten Mitarbeiter», schreibt der Arbeitgeber in einer in der «az Aargauer Zeitung» veröffentlichten Todesanzeige.
Jetzt wird bekannt: Die Unfallverursacherin ist Aargauer Staatsanwältin. Das berichtete gestern der «Blick». «Es läuft ein Verfahren gegen sie wegen fahrlässiger Tötung», bestätigt Philipp Umbricht, leitender Oberstaatsanwalt, dem «Blick». Weil ihre Arbeitskollegen befangen sind, wird der Unfall nun von einer ausserkantonalen Staatsanwältin untersucht.
Rechtsanwalt: «Sie wäre nicht mehr glaubwürdig»
Doch was hat dieser tödliche Unfall nun für die Staatsanwältin von Rheinfelden-Laufenburg für Konsequenzen? Darf sie ihren Beruf noch weiter ausüben? Für Rechtsanwalt und CVP-Präsident Franz Hollinger ist sie «nicht mehr tragbar»: «Für mich ist klar, dass sie nicht mehr in diesem Amt eingesetzt werden kann. Sie wäre vor Gericht nicht mehr glaubwürdig», sagt er zu Tele M1.
Pikant: Rein rechtlich soll eine vorbestrafte Staatsanwältin aber ihren Beruf ausüben dürfen. Nur politisch dürfte es heikel sein, wenn eine Staatsanwältin gerechte Strafen gegen Raser erwirken will, sie selbst aber schon wegen eines schweren Verkehrsdelikts vor Gericht stand.
Die Staatsanwältin war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Umbricht: «Sie ist wegen des Unfalls vorerst arbeitsunfähig und bleibt zu Hause.» (sha)