«Fall Wohlen»
Aktualisiert am 10.11.11, um 18:05
 

Aargauer Obergericht sträubt sich gegen eine unabhängige Untersuchung

Tatrekonstruktion im Fall Wohlen durch die Polizei mit einem Figuranten.
Quelle: Zur Verfuegung gestellt
Zwei Polizisten schiessen 2009 einen 30-jährigen Serben invalid – laut Polizei «aus Notwehr». Das Obergericht wehrt sich vehement gegen eine ausserkantonale Untersuchung. Selbst Anwälte verstehen das nicht.
 

Am 25. Mai 2009 löst ein betrunkener Serbe in Wohlen ein Grossaufgebot der Polizei aus. Sechs Angehörige der Sondereinheit Argus rücken aus. Der 30-jährige Mann droht nach einem Streit mit seiner Frau mit Selbstmord.

Trotz Aufforderung will er seine Wohnung nicht verlassen. Argus zertrümmert auf Erlaubnis des Einsatzleiters die Wohnungstür. Als der Serbe mit einem Messer einen Schritt auf einen Polizisten zumacht, gibt dieser zwei Schüsse ab - «aus Notwehr», wie er sagt.

Ein weiterer Polizist trifft den Mann mit dem Elektroschockgerät. Der Serbe muss notoperiert werden. Er verliert zwei Drittel seines Darms - bis heute ist er arbeitsunfähig.

Kein ausserkantonaler Staatsanwalt

Gegen alle Beteiligten laufen Strafverfahren. Doch die Ermittlungen wollen nicht vorangehen, da seit geraumer Zeit die Untersuchung zum Schusswaffeneinsatz führungslos ist. Denn das Aargauer Obergericht sträubt sich, einen ausserkantonalen Staatsanwalt einzusetzen, obwohl dies die zuständige Staatsanwältin, die Oberstaatsanwaltschaft und sogar Justizdirektor Urs Hofmann beantragt hatten.

Auch für den Opferanwalt war schon vor den Verhandlungen klar: Die Untersuchungsbehörden sind befangen, ein ausserkantonaler Staatsanwalt muss her. Doch das lehnte das Obergericht und auch das Bundesgericht ab.

Im Mai 2011 stellte Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht beim Obergericht einen Antrag, dass die Aargauer Staatsanwaltschaft in den Ausstand treten darf. Vergeblich: Das Obergericht blieb auf der harten Linie.

Im Juli entschied es, dass nur im Strafverfahren gegen den Einsatzleiter ein ausserkantonaler Staatsanwalt eingesetzt werden darf - nicht aber gegen die Direktbetroffenen. Das berichtet der «Beobachter» in der neusten Ausgabe. Oberstaatsanwalt Umbricht zur az: «Das ist unpraktikabel und widerspricht dem Grundsatz der Gesetze.» Diese schreiben vor, dass sich grundsätzlich nur eine Person einem Fall annimmt.

Nun hat die Oberstaatsanwaltschaft den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. Sie erhofft sich damit Transparenz und Klarheit, wie Umbricht der az sagt.

Ein Entscheid des obersten Gerichts ist bitternötig. So dauert es schon mehr als zweieinhalb Jahre, bis nur schon entschieden ist, wer den Fall klärt. Ein Urteil zum ursprünglichen Fall könnte schon längst gefällt sein.

Die Verhandlung des Falls, der laut Umbricht Potenzial zum Grundsatzentscheid habe, ist noch nicht terminiert, wie Dominique Nussbaum, Gericht des Bundesgerichts, gegenüber der az bestätigt. (sha)

(az)
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