Dem entsprechenden Antrag aus den Reihen der CVP, die vorgeschlagenen Bestimmungen zu streichen, stimmte das Parlament nach einer fast 90 Minuten dauernden Debatte mit 72 zu 58 Stimmen zu. Entscheidend sind künftig die Bestimmungen im kommunalen Sachplan.
Die vorberatende Kommission wollte, dass die mittlere Jahresgeschwindigkeit für Aargauer Anlagen mindestens 6 Meter pro Sekunde auf 50 Meter über dem Grund betragen muss. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt sei, dürften die Behörden die Anlagen nicht bewilligen. Der Regierungsrat schlug als Mindestwert 4,5 Meter pro Sekunde vor.
Die hohe Hürde der Kommission hätte faktisch zu einem Verbot von Windenergie geführt. Die Vereinigung zur Förderung der Windenergie hatte im Vorfeld auf diese Konsequenz hingewiesen. Sie warnte eindringlich vor der drohenden «Überregulierung».
Über die Wirtschaftlichkeit eines Windenergiestandortes habe nicht der Gesetzgeber zu befinden. Wenn das Projekt wegen zu schwacher Windstärken nicht wirtschaftlich betrieben werden könne, so werde das Projekt keinen Investor finden.
Die Wirtschaftlichkeit eines Standortes hänge auch von Faktoren wie Turbinenpreisen und Wechselkursen ab. Eine Vorgabe in Stein zu meisseln, sei ein «bürokratisches Hemmnis». Investitionen in Millionenhöhe würden in andere Kantone verlagert.
Windkraft-Kritiker unterliegen
Vor allem die CVP und SP sprachen sich im Parlament gegen strenge Regeln aus. Es sei energiepolitisch fehl am Platz, unnötige Hürden für die Windenergie im Richtplan einzubauen, hiess es. Die Windenergie müsse im Aargau eine Chance haben.
SVP und FDP machten sich für einen hohen Mindestwindwert stark. Der Natur- und Landschaftsschutz müsse gewährleistet werden und die «Verspargelung» der Landschaft durch Windkraftwerke verhindert werden, hiess es.
Der zuständige Regierungsrat Peter C. Beyeler (FDP) setzte sich vehement für einen Wert von 4,5 Meter pro Sekunde ein. Der Richtplan müsse die räumliche Nutzung koordinieren. Keinerlei Auflagen zu machen, sei eine «Flucht vor dem Entscheid». Beyeler machte klar, dass es künftig nicht einfach sein werde, im Aargau eine grosse Windkraftanlage zu planen und zu bauen.
Der kantonale Richtplan gilt als zentrales Instrument, um die räumliche Entwicklung des Kantons zu steuern. Mit der Gesamtrevision passt das Parlament den Plan den Veränderungen der vergangen 15 Jahren an. Im Richtplan ist die nachhaltige Entwicklung des Kantons als Ziel verankert.
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