Für das umstrittene Hundegesetz stimmten 115'230 Aargauerinnen und Aargauer, 37'355 lehnten es ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 39,63 Prozent.
Besitzer von potenziell gefährlichen Hunden müssen einen Erziehungskurs und eine Prüfung ablegen. Zudem haben sie nachzuweisen, dass sie persönlich und finanziell in der Lage sind, einen solchen Hund zu führen.
Von den 40'000 im Kanton lebenden Hunden gelten rund 400 bis 500 als gefährlich. Das Hundegesetz sieht kein Verbot von Kampfhunden vor.
Die Nachbarkantone Solothurn, Zürich, und die beiden Basel beschlossen bereits früher strenge Hundegesetze. Weil im Aargau bislang keine Bestimmungen zu gefährlichen Hunden bestanden, zogen vermehrt Besitzer dieser Tiere in den Kanton.
Treibjagd-Verbot erneut verworfen
Bereits zum zweiten Mal Schiffbruch erlitten hat eine Volksinitiative, welche die Treibjagd verbieten wollte. Das Stimmvolk verwarf die Initiative «Jagen ohne tierquälerisches Treiben» mit einem Nein-Stimmenanteil von 67,4 Prozent.
103'198 Aargauer lehnten das Begehren ab, dafür stimmten 49'990. Schon 2005 hatte das Stimmvolk eine gleichlautende Initiative des Vereins zum Schutz der bedrohten Wildtiere sehr deutlich abgelehnt.
hand auf s herz. ihr missbraucht dieses forum für eure private psychohygiene. es muss schon enorm geil sein, anonym andere anzufeinden. es kann einem ja nichts passieren, meint man(n). ein letzter tipp: es gibt viele gute psychiater und psychologen. besucht bald einen. ihr habt es bitter nötig.
"Treibjagd-Jäger schiesst Wanderer an
SCHWEIZ – Ein Jäger feuerte eine Schrotladung auf ein Reh und traf einen Mann, der mit seinem Hund im Wald unterwegs war. Die genauen Umstände, die zu diesem Jagdunfall geführt haben, werden durch die Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft untersucht."